Vignette fuer Wohnmobile und Fahrzeuge mit Anhaenger
Fuer Wohnmobile und Fahrzeuge mit Anhaenger gelten in Oesterreich besondere Regelungen bezueglich der Vignettenpflicht. Es ist wichtig, diese Regelungen zu kennen, um unangenehme Ueberraschungen bei Kontrollen zu vermeiden.
Wohnmobile bis 3,5 Tonnen
Wohnmobile mit einem zulaessigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen benoetigen eine regulaere PKW-Vignette. Die Vignette wird wie bei einem normalen PKW an der Windschutzscheibe angebracht oder als digitale Vignette mit dem Kennzeichen verknuepft. Es gelten die gleichen Gueltigkeitszeitraeume und Regelungen wie fuer PKW.
Wohnmobile ueber 3,5 Tonnen
Wohnmobile mit einem zulaessigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen fallen nicht unter die Vignettenpflicht, sondern unter die fahrleistungsabhaengige Maut. Diese wird ueber ein elektronisches Mautgeraet (GO-Box) abgerechnet, das im Fahrzeug montiert wird. Die Maut wird nach gefahrenen Kilometern und der Anzahl der Achsen berechnet.
Fahrzeuge mit Anhaenger
Fuer Fahrzeuge mit Anhaenger gilt: Entscheidend ist das zulaessige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs, nicht das Gesamtgewicht des Gespraenns. Wenn das Zugfahrzeug ein PKW mit einem zulaessigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen ist, genuegt eine regulaere PKW-Vignette — unabhaengig vom Gewicht des Anhaengers. Der Anhaenger selbst benoetigt keine eigene Vignette.
Beachten Sie jedoch, dass fuer Gespraenne auf einigen Sondermautstrecken hoehere Mautgebuehren anfallen koennen. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise ueber die spezifischen Regelungen an den Mautstellen, die Sie passieren werden.
Motorraeder mit Anhaenger
Motorraeder mit Anhaenger benoetigen eine Motorrad-Vignette. Der Anhaenger selbst ist von der Vignettenpflicht befreit. Beachten Sie, dass Motorraeder mit Anhaenger auf oesterreichischen Autobahnen einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h unterliegen.


